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September 2008
Kriminalität 12.09.2008 Betrug
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KFD Kampf für Datenschutz, Deutscher Bundesverband Verbraucherservice, DVDW Gesellschaft gegen Datenmissbrauch und Werbebelästigung mbH und Deutscher Verband gegen Datenmissbrauch und Werbebelästigung sind die angeblichen Datenschutzhelfer, vor denen laut  die Verbraucherzentrale Sachsen warnt (1). Ihr Trick: Ihre Mitarbeiter rufen Privatpersonen und bieten ihnen an, in eine Werbesperrliste gegen unerwünschte Werbeanrufe aufgenommen zu werden. Ungeachtet dessen, ob die Angerufenen darauf eingehen oder das Gespräch beenden, sollen alsbald Rechnungen über jeweils etwa 60 € ins Haus flattern.
 

 
Ich habe noch nichts von einer solchen (wirksamen) Werbesperrliste gehört. Allein das Ansinnen dürfte deshalb betrügerisch sein.

Eine Forderung für eine angebliche Leistung zu erheben, von der das Unternehmen oder auch nur der einzelne Mitarbeiter weiß, dass sie nicht beauftragt wurde, dürfte seinerseits als Betrug strafbar sein ( § 263 StGB). Dass es sich bei den genannten Firmen durchweg um Scheinfirmen handeln soll, ist ein weiteres starkes Indiz dafür.

Einfach gestrickte und deshalb immer wieder erfolgreiche Kriminalität.
 

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(1) Falsche Verbraucherschützer wollen abkassieren, tecchannel 11.09.2008
 

 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018