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Oktober 2008
22.10.2008 digitaler Ausweis
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Nach vorläufiger Schätzung kostet die Einführung des elektronischen Personalausweises mit einem elektronischen Identitätsnachweis:

Einführungskosten wegen der Fachanwendung zwischen 2009 und 2011 in Höhe von 1,71 Mio. Euro,
Einführungskosten wegen der Servertechnik zwischen 2009 und 2011 in Höhe von 4,02 Mio. Euro,
laufende Pflegekosten für die Fachanwendung ab 2010 in Höhe von jährlich 240.000 Euro,
laufende Betriebskosten für die Hardware ab 2012 in Höhe von jährlich 795.000 Euro und
einen Stellenmehrbedarf von 33,5 Stellen.

Die Zahlen stammen aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (1)  und müssen wahrscheinlich mit den Faktoren 2 oder 3 an den funktionierenden Echtbetrieb angepasst werden. Der neue Ausweis soll gleichzeitig 123,29 Millionen Euro an Bürokratiekosten einsparen (2).
 

 
Diese Einsparungen werden vor allem bei Überprüfungen nach dem Geldwäschegesetz erzielt. Eine weitere im Konvolut enthaltene Stellungnahme kommt vom Bundesrat. Die Kammer möchte den Online-Abruf gespeicherter Lichtbilder in den Persoanlausweisregistern nicht auf die Verfolgung von Straftaten beschränken, sondern allgemein zum "Zwecke der Gefahrenabwehr" nutzbar machen.

Die Speicherung der Fingerabdrücke erfolgt nach dem Gesetzentwurf nur auf freiwilliger Basis und wegen der Funktionen für die digitale Signatur kann jeder selbst entscheiden, ob er sie freischalten lassen will oder nicht.
 

 

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(1) Gesetzentwurf der Bundesregierung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis vom 07.10.2008, BT-Drs. 16/10489

(2) Gesetzentwurf zum elektronischen Personalausweis veröffentlicht, Heise online 14.10.2008
 

 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018