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Januar 2009
28.01.2009 BKA-Gesetz
     
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Das umstrittene BKA-Gesetz (1) findet auch nicht meine volle Zustimmung, weil es einseitig auf die Gefahrenabwehr ausgerichtet ist und die Erkenntnisse, zu denen es führen kann, jedenfalls im Zusammenhang mit der Onlinedurchsuchung nicht strengbeweislich im Strafverfahren verwertet werden können. Es ist am 01.01.2009 in Kraft getreten.

Nun ist auch die erste bekannt gewordene Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingetrudelt (2). Ihre Erfolgsaussichten sind schwer einzuschätzen.

Der Gesetzgeber hat sich wegen der formellen Voraussetzungen nach meinem Eindruck recht eng an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gehalten, so dass ich mir vorstellen kann, dass das BVerfG eher (meiner Kritik folgend) auf das isolierte Gesetzeswerk ansprechen könnte.

Es könnte beanstanden, dass die Onlinedurchsuchung zwar als Instrument der Gefahrenabwehr zulässig ist, jedoch in ein Gesamtsystem der Kriminalitätsbekämpfung eingebettet sein muss. Die Tiefe der mit der Onlinedurchsuchung verbundenen Grundrechtseingriffe könnte deshalb nur gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber auch sicher stellt, dass dem Vorrang der Strafverfolgung Rechnung getragen wird. Das würde bedeuten, dass die gefahrenabwehrrechtliche Onlinedurchsuchung erst dann zulässigerweise eingesetzt werden darf, wenn eine strafverfahrensrechtliche Entsprechung geschaffen ist. Noch immer gilt, dass das Strafverfahrensrecht Vorrang vor dem Gefahrenabwehrrecht hat (3). Das dürfte auch das BVerfG so sehen.
 

  
Würde das BVerfG den Vollzug des BKA-Gesetzes mit dieser Begründung stoppen, so wäre das ein wichtiges politische Signal. Die Bekämpfung des Terrorismus und der besonders schweren Kriminalität wird fast nur noch als ein polizeiliches Problem angesehen, wobei die Polizeien aufgerüstet, gefördert und ausgestattet werden. Die Strafverfolgung hingegen, die teure Stellen bindet und mit immer mehr unnützen Aufgaben belastet - man möchte meinen: abgestraft - wird, bleibt dabei außen vor.
 

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(1) Mit Hängen und Würgen und unbrauchbar

(2) Twister, Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz, Telepolis 27.01.2009

(3) Vorrang des Strafverfahrensrechts
  

 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018