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April 2009
19.04.2009 Kinderpornographie
19.04.2009 Bürgerkrieg
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Entwurf des Bundesfamilienministeriums
bei (1)
 

 
Am 17.04.2009 haben fünf große deutsche Internetprovider Verträge mit dem Bundeskriminalamt (BKA) unterzeichnet, mit dem sie den Zugang zu Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten erschweren wollen. (2) Einen Entwurf dieses Vertrages hat der Chaos Computer Club - - bereits im Februar im Internet veröffentlicht (3).

Die Vertragspartner sind die Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Telefonica/O2, Kabel Deutschland und Hansenet/Alice, nicht aber United Internet, Freenet und Versatel (4).

Gegen die Sperrung von Kinderporno-Seiten gibt es keine ernsthaften Argumente, gegen andere Sperren indes sehr wohl, weil sie den Einstieg in die Bevormundung und die Zensur bedeuten (5).

Um die Sperren zu umgehen, muss man nur im Browser die IP-Adresse eingeben oder im Betriebssystem einen ausländischen DNS-Server eintragen. (6)

Die Akzeptanz der Maßnahme seitens der Nutzer wird sich an der Qualität der Blacklist messen lassen müssen, die das Bundeskriminalamt erstellt und aktualisiert. Dem BKA steht eine Gradwanderung zwischen Vollständigkeit einerseits und Randunschärfe andererseits bevor. Sollte nur der Anschein dafür aufkommen, dass auch andere missliebige Inhalte gesperrt werden, wird es nicht nur zum Aufschrei einiger Sonderlinge kommen, sondern zur Abstimmung mit den Füßen: Die Anwender werden zu den Zugangsprovidern wechseln, die keine Webseiten sperren.
 

 
Mit den Worten "der Mensch ist des Menschen Wolf" (7) beschrieb der Staatstheoretiker Thomas Hobbes den Naturzustand der Menschheit, dessen Rohheit und Unmenschlichkeit nur durch ein ordentliches Staatswesen abgelöst werden konnte.

Über Bestien in Menschengestalt, Kindersoldaten und Bürgerkriegsflüchtlinge berichtet in der Form eines Interviews mit einem aus Liberia stammenden Heranwachsenden, der seit zwei Jahren in Spanien auf eine Aufenthaltserlaubnis hofft (8).

Sein Bericht ist nichts für schwache Nerven.

 
 
Da die Liste Links auf Kinderpornografie enthält, muss sie geheim bleiben. Weder Privatpersonen noch Verbraucherschützer oder Journalisten dürfen nach gesperrten Seiten suchen oder die Rechtmäßigkeit einer Sperrung überprüfen.
 
Niemand kann kontrollieren, ob die gesperrten Seiten nach Entfernung der beanstandeten Inhalte wieder freigeschaltet werden. Ein derart undurchsichtiger, unkontrollierbarer Mechanismus ist bedenklich, weil die Sperrmaßnahmen Grundrechte wie Informationsfreiheit und allgemeine Persönlichkeitsrechte berühren. (5)
 
 

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(1) Stopp-Seite für Kinderporno-Sperren, Heise online 17.04.2009

(2) Fünf Provider unterzeichnen Vertrag zu Kinderporno-Sperren, Heise online 17.04.2009

(3) CCC veröffentlicht Vertragsentwurf zum Sperren von Kinderpornographie, Heise online 13.02.2009;
Vertrag (Entwurf)

(4) Internetanbieter unterzeichnen Vereinbarung mit BKA, t-online 17.04.2009

(5) Holger Bleich, Axel Kossel, Verschleierungstaktik. Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere, c't 9/2009

(6) ebenda (5)
 

 
(7) Homo homini lupus

(8) Alfred Hackensberger, "Wir haben uns einfach genommen, was wir wollten", Telepolis 18.04.2009
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018