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      Schadenersatz wegen unverhältnismäßiger Ermittlungen | 
    
    
      | 
		  | 
        
		  30.12.2007: 
		Die Ermittlungshandlungen und Eingriffsmaßnahmen der 
		Strafverfolgungsbehörden unterliegen dem Gebot der Verhältnismäßigkeit. 
		Für die Abwägung der Interessen der Allgemeinheit an einer effektiven 
		Strafverfolgung und den individuellen Interessen des Beschuldigten und 
		anderer Verfahrensbeteiligter (Geschädigte, Angehörige, 
		Auskunftspersonen) gelten Leitlinien (siehe rechts), die bei einem schwerwiegenden 
		Verstoß eine Amtshaftungs- und Schadenersatzpflicht auslösen kann (vergl.
		
		  §§ 823 
		Abs. 2,
		
		  839 BGB). 
		In aller Regel führt die Prüfung der Verhältnimäßigkeit nicht zu einem 
		"auf Null reduziertes Ermessen". Das kann bei allgemeinen 
		Ermittlungshandlungen nur der Fall sein, wenn der Vorwurf die leichte 
		Kriminalität betrifft und der Verdacht sehr gering ist. Wegen der 
		schweren Eingriffsmaßnahmen hat bereits der Gesetzgeber 
		Ermessensschranken eingebaut, die bei der rechtlichen Prüfung zu 
		berücksichtigen sind. Die Ermessensgrundsätze im übrigen gelten auch für 
		sie. 
		Wegen schwerwiegender Fehler bei der 
		Ermessensausübung kann jedoch eine Amtshaftungspflicht entstehen. 
		In dem vom OLG 
		Celle im
		
		  
		  Urteil vom 
		19.06.2007 - 16 U 2/07 - entschiedenen Fall ging es um ein 
		Internet-Forum, das die Polizei zur Unterstützung ihrer Ermittlungen 
		wegen eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes nutzte. Während sich die 
		veröffentlichten Meinungen und die Beiträge auf den unschuldigen Kläger 
		ausrichteten, wurde später ein anderer als Täter ermittelt. 
		 | 
        
		
			
				Schwere des Vorwurfs 
			 
			leichte, mittlere und schwere Kriminalität | 
			 
			
				Schwere des Verdachts 
			
			  
			Verdacht | 
			 
			
				Gefahr für die 
				Allgemeinheit 
				a) wegen des Gegenstandes (Waffen, Sprengstoff, Rauschgift) 
				b) wegen der Person (Wiederholungsgefahr) | 
			 
			
				Ermittlungserfolg 
				Exklusivität der Beweiserhebung: 
				a) Beweisführung mit einer gleichwertigen, aber weniger 
				belastenden Maßnahme 
				b) ... mit einem schwächeren, aber ausreichendem Beweismittel (Surrogat) | 
			 
			
				Belastung durch 
				die Maßnahme 
				a) Eingriffstiefe 
				b) Besonderheiten in der Person und den Umständen | 
			 
		 
		 | 
    
    
      
         
		 
         
		  | 
      
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      | 
		  | 
      
		 Die Leitsätze zu dem Urteil lauten: 
		
			
				| 1. | 
			
			  Es ist 
			rechtlich zulässig, dass Strafverfolgungsbehörden als Mittel zur 
			Aufklärung von schweren Straftaten öffentliche Medien - wie etwa 
			Fernsehen, Hörfunk, Printmedien und Internet - nutzen. Ein Aufruf 
			zur Mithilfe durch Erteilung sachdienlicher Hinweise zur Aufklärung 
			eines Verbrechens über diese Medien ist im Grundsatz nicht zu 
			beanstanden. 
  | 
			 
			
				| 2. | 
			
			  Es ist aber 
			geboten, dass Mitteilungen von Hinweisgebern nur die 
			Strafverfolgungsbehörden erreichen und nicht in der Weise öffentlich 
			gemacht werden, dass sie von jedermann weltweit über das Internet 
			abgerufen werden können. Diese Notwendigkeit ergibt sich daraus, 
			dass auch unzutreffende und unsachliche Hinweise gegeben werden und 
			diese Hinweise unabhängig von ihrer Richtigkeit zu einer 
			öffentlichen Verdächtigung von Personen führen können. 
  | 
			 
			
				| 3. | 
			
			  Es verstößt 
			daher gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Tathinweise 
			als Diskussionsbeitrag in einem Internet-Forum für andere Nutzer zur 
			Verfügung zu stellen. Darüber ist es zur Aufklärung der Tat auch 
			nicht geboten, ein öffentliches Diskussionsforum zum 
			Meinungsaustausch über die Straftat zu eröffnen. Die strafrechtliche 
			Bewertung eines ermittelten Sachverhaltes ist ausschließlich Sache 
			der Strafverfolgungsorgane und der Gerichte. Die öffentliche Meinung 
			- noch dazu über eine unaufgeklärte Straftat - ist in diesem 
			Zusammenhang nicht hilfreich und trägt zur Aufklärung nichts bei.
			 
  | 
			 
		  | 
      Das Urteil führt zu den Grundsätzen der Haftung aus: 
		  Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass 
		strafrechtliche Ermittlungen - hier wegen eines Kapitalverbrechens - 
		überwiegend mit Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht des 
		Verdächtigten verbunden sind, solche Ermittlungen wegen des 
		strafrechtlichen Verfolgungszwangs (Legalitätsprinzip) aber rechtmäßig 
		sind und auch nicht dadurch unrechtmäßig werden, dass sie sich am Ende 
		als ungerechtfertigt erweisen (vgl. nur Palandt/Sprau, BGB, 66. Aufl., 
		§ 823 Rn. 37; zum Zivilprozess: BGH NJW 2004, 446). Allerdings obliegt 
		den Strafverfolgungsbehörden gegenüber dem Beschuldigten in einem 
		Ermittlungsverfahren die Amtspflicht, das Persönlichkeitsrecht des 
		Beschuldigten verletzende Ermittlungsmaßnahmen zu unterlassen, wenn 
		diese erkennbar überzogen sind. Dies folgt aus dem 
		verfassungsrechtlichen Prinzip der Verhältnismäßigkeit, demzufolge 
		eine Ermittlungsmaßnahme unter Würdigung aller persönlichen und 
		tatsächlichen Umstände des Einzelfalls zur Erreichung des angestrebten 
		Zwecks geeignet und erforderlich sein muss. Unverhältnismäßig ist eine 
		Maßnahme, wenn ein milderes Mittel ausreicht. Der mit der 
		Ermittlungsmaßnahme verbundene Eingriff darf nicht außer Verhältnis zur 
		Bedeutung der Sache und zur Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen 
		(Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., Einl. 20 mit Nachweisen).
  | 
    
    
      
         
		 
         
		  | 
      Überwachungskameras. Prävention und Aufklärung | 
    
    
      | 
		  | 
        
		  29.12.2007: 
		Öffentliche Überwachungskameras der Polizei und von privaten 
		Einrichtungen wie in Bahnhöfen (1) und Banken dienen zur Information der 
		Betreiber und sollen abschreckend wirken. Sie bewirken eine latente 
		Verunsicherung, weil der Beobachter anonym bleibt und der Beobachtete 
		einer emotionslosen Kontrolle unterliegt. 
		Ihre Aufzeichnungen können für die Ermittlungsarbeit äußerst 
		hilfreich sein, um Täter zu identifizieren. Das gilt vor Allem im 
		Hinblick auf Gerätemanipulationen wie das
		
		  Skimming 
		im Zusammenhang mit Geldautomaten oder ähnliche Angriffe auf 
		Fahrkartenautomaten. 
		Die Qualität ihrer Bilder ist sehr unterschiedlich und richtet sich 
		nach der Qualität der eingesetzten Technik, nach den 
		Beleuchtungsverhältnissen und der Größe des überwachten Platzes (2). 
		Nach verlässlichen Automatiken zur Verhaltens- und Gesichtererkennung 
		wird geforscht und steht ein durchbrechender Erfolg jedoch aus (3). 
		Deshalb gilt, dass jede Kameraüberwachung einer menschlichen Auswertung 
		bedarf, wenn sie zur Abwehr gegenwärtiger Gefahren eingesetzt werden 
		soll. 
		Die Kritiker befürchten von der Überwachung öffentlicher Plätze die 
		Verletzung ihrer informationellen Selbstbestimmungsrechte und daraus 
		folgend eine einschneidende Einschränkung von Freiheitsrechten (siehe 
		(1) ). 
		 | 
        
		Diese Kritik ist nicht unberechtigt und zwingt jedenfalls beim 
		Einsatz der Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen durch staatliche 
		Einrichtungen zu einer Interessenabwägung, die sich an dem Einsatzzweck 
		orientieren muss: 
		
			
				| 1. | 
				akuelle Information 
				als Hilfsmittel zur Verkehrslenkung, Prozessüberwachung (technische 
				Anlagen) und zum Erkennen gefährlicher Situationen 
  | 
			 
			
				| 2. | 
				Abschreckung und 
				Prävention 
				an gefährdeten Einrichtungen und bekannten Gefahrenstellen (z.B. 
				in öffentlichen Verkehrsmitteln) 
   | 
			 
			
				| 3. | 
				Aufklärung 
				von rechtswidrigen und strafbaren Handlungen | 
			 
		 
		Aus Anlass eines brutalen Überfalls von zwei jungen Leuten, eines 
		jugendlichen Griechen und eines heranwachsenden Türken, auf einen 
		Rentner in der Münchner U-Bahn (4), der mit Hilfe von 
		Videoaufzeichnungen aufgeklärt werden konnte, verlangen die üblichen 
		Verdächtigen - möchte man sagen - nach einer Ausweitung der öffentlichen 
		Videoüberwachung. 
		 | 
    
    
      
		 
		 
         
		  | 
      
  | 
    
    
      | 
		  | 
      Zurückhaltende, aber richtige Worte hat hierzu Nils Zurawski 
		(5) gefunden: 
		
		 
		  Eine 
		Ausweitung von Kameras an allen möglichen Orten würde diese Art der 
		Probleme nicht beheben – und wirkt in den entscheidenden Fällen 
		letztlich doch nicht abschreckend. Andersherum gäbe es kein Argument 
		gegen mehr Kameras, wenn Fahndungserfolge als Maßstab für den Erfolg 
		genommen würden ... 
		 
		  Sollten es 
		Kameras tatsächlich ermöglichen, in Fällen wie dem von München 
		einzugreifen und zu verhindern, müsste jede Kamera unter ständiger 
		Beobachtung stehen und Personal vorhanden sein, das eingreifen könnte. 
		Ob dieses Problem von Technologien gelöst wird, die das Verhalten 
		analysieren und richtig interpretieren können, bleibt bis auf weiteres 
		offen ... 
		 
		  Kameras sind 
		offensichtlich dann am besten, wenn es um klar definiertes Verhalten 
		geht und klar umrissene Räume - also bei einer Gebäudekontrolle oder in 
		Parkhäusern, wo es nicht unbedingt um akute Gefahren oder um Leib und 
		Leben geht. Vielleicht schreckt der Fahndungserfolg die nächsten 
		Jugendlichen vor einer solchen Tat ab - hoffen möchte ich darauf nicht 
		... 
 
  | 
      
		 (1)
		
		 
		  Stefan
		Krempl, Datenschützer kritisiert Ausdehnung der 
		bundesweiten Videoüberwachung, Heise online 20.11.2007 
		(2) 
		 
		  80 
		Prozent der britischen Überwachungskameras liefern keine brauchbaren 
		Bilder, Heise online 20.10.2007 
		(3)
		
		 
		  
		Matthias Gräbner, Neuronale Netze finden versteckte 
		Strukturen, Telepolis 31.07.2006 
		
		 
		  Kate
		Greene, Das Web erkennt Gesichter, Technology 
		Review 29.05.2006 
		
		 
		  
		Veronika Szentpétery, Kriminelle Schwingungen, 
		Technology Review 27.06.2006 (Stimmenidentifikation) 
		(4)
		
		  Angriff 
		in Münchner U-Bahn. Serientäter gestehen brutalen Überfall, 
		sueddeutsche.de 23.12.2007 
		(5) 
		 
		  Nils
 		Zurawski, Täter gefasst - Videoüberwachung als 
		Erfolgsmodell? Telepolis 29.12.2007 
		 
		
		 
		  Florian
		Rötzer, Verdächtige Mikroexpressionen. An 50 Flughäfen 
		suchen Sicherheitsangestellte nach verdächtigem Verhalten bei 
		Passagieren ..., Telepolis 05.01.2008 
		 
		
		 
		  
		Britische Polizei räumt eklatante Schwächen der Videoüberwachung ein, 
		Heise online 19.01.2008 
  
		 | 
    
    
      
         
		 
         
		  | 
      
		  Spekulationen zum Bundestrojaner | 
    
    
      | 
		  | 
        
		  28.12.2007:
		Bereits im Vorfeld des am 27.12.2007 beginnenden 24-sten Kongresses des 
		Chaos Computer Clubs -CCC ( ) 
		- wurde über die Onlinedurchsuchung, den Bundestrojaner und die vom 
		Bundeskriminalamt als Remote Forensic Software - RFS - bezeichnete 
		Spionagesoftware spekuliert (1). Andreas Bogk vom
		  fragt besonders 
		nach den Wegen für die Infiltration. 
		
		 
		  Als 
		Varianten seien vor allem die E-Mail vom Amt mit einem entsprechenden 
		Anhang oder den Einbau der Software in ausführbare Dateien über den 
		Internetprovider im Gespräch ... Es sei auch denkbar, dass die 
		Ermittler versuchen würden, mehr oder weniger bekannte Schwachstellen 
		wie Exploits zu nutzen, um den Trojaner zu installieren. Am 
		wahrscheinlichsten ist es für den Hacker aber, dass die Wanze in 
		Hardwareform im Rahmen einer heimlichen Wohnungsdurchsuchung eingebaut 
		wird. Entsprechende "USB-Teile" seien in Form eines Keyloggers zur 
		Aufzeichnung von Tastatureingaben bereits in einem Internet-Café 
		entdeckt worden. 
		Solche 
		  Überlegungen hat auch der 
		Cyberfahnder angestellt und ein Aspekt bleibt nachzutragen: Für die 
		heimliche Installation von Überwachungstechnik im Wohn- oder 
		Geschäftsbereich gibt es gegenwärtig keine strafprozessuale 
		Eingriffsermächtigung. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse wären nicht 
		verwertbar. Die einzige Möglichkeit bestände darin, manipuliertes 
		Zubehör der Zielperson anzuliefern, das sie selber in Betrieb setzen 
		müsste. 
		Bogk spricht in diesem Zuammenhang auch die Quellenüberwachung an (  
		Mitschnitte). 
   
		 | 
        
		 
		  Dabei geht 
		es um das Abgreifen von Inhalten bei der Internet-Telefonie vor einer 
		Verschlüsselung, wie sie etwa Skype durchführt. Die Behauptung, das 
		Fernmeldegeheimnis werde beim Abgreifen der Kommunikation vom Mikrofon 
		noch vor dem Einspeisen in eine Telefonleitung nicht berührt, ... 
		verberge einen möglichen Trojanereinsatz für diese Zwecke. Allerdings 
		müsse man die Maßnahme dann wohl als akustische Wohnraumüberwachung 
		auffassen. 
		In diesem Punkt irrt Bogk. Die auf die Telekommunikation beschränkte 
		Maßnahme ist bereits jetzt zulässig (  
		§ 100a StPO) und unterscheidet sich maßgeblich von der automatischen 
		oder intellektuellen Suche nach Dateien auf den Massenspeichern der 
		Zielperson (  
		Selektion von Dateien). Wegen der Infiltration stellen sich hingegen 
		dieselben Fragen. 
		  
		 
		(1) 
		 
		  Stefan
		Krempl, 24C3: Kampf gegen Schäubles Computerwanze, 
		Heise online 27.12.2007 
		
		 
		  Stefan
		Krempl, "Bundestrojaner" heißt jetzt angeblich "Remote 
		Forensic Software", Heise online 03.08.2007 
		 
		
		 
		  
		Medienbericht: BND hat bereits Online-Razzien durchgeführt, Heise 
		online 05.01.2008 
		 
		
		  
		Verfassungsschützer installierten „Bundestrojaner“ auf dem Rechner des 
		Berliner Islamisten Reda Seyam, Focus 05.01.2008 
 
  | 
    
    
      
         
		 
         
		  | 
      Jahresrückblicke | 
    
   
      | 
		  | 
        
		  27.12.2007:
		  macht den Anfang, 
		wirbt mit dem erotischen Kalender für 2008 (1) und blickt zurück auf Pleiten, Pech und Pannen (2). Die 
		Hinweise auf neue Gesetze in 2007 ist etwas knapp geraten (3). 
		  setzt die Reihe 
		mit einem einen 
		Monatsrückblick fort (4). 
 
  | 
        
		(1)
		
		 
		  Albert
		Lauchner, Erotischer Kalender 2008. Die Admin-Babes 
		2008, Tecchannel 26.12.2007 
		
		 
		  Favorit 
		2007 
		(2) 
		 
		  
		Matthias Sternkopf, Jahresrückblick. Die 
		News-Highlights 2007, Tecchannel 27.12.2007 
		(3) 
		 
		  
		Matthias Sternkopf, Jahresrückblick. ... Gesetze 
		(4) 
		 
		  Ben
		Schwan, Zurück in die Zukunft, Technology Review 
		27.12.2007 
		
		 
		  ... 
		Teil 2, Technology Review 28.12.2007 
		
		 
		  ... 
		Teil 3, Technology Review 29.12.2007 
  
		 | 
    
    
      
         
		 
         
		  | 
      neue Knäste braucht das Land | 
    
    
      | 
		  | 
        
		  27.12.2007:
		 
		  In den USA 
		kommen auf 100.000 Bürger 737 Strafgefangene. ... Putins Russland ist 
		mit 607 Strafgefangenen auf Hunderttausend Zweiter. Die Bronzemedaille 
		geht an Kuba mit 487 Gefängnisinsassen. Bescheiden nehmen sich da 
		geradezu die 98 Strafgefangenen aus, die in Deutschland im Jahre 2004 
		auf je Hunderttausend Einwohner kamen (1). 
		Eine Studie des privaten Justice Policy Institute meint eine 
		Abhängigkeit zwischen den Ausgaben für den Strafvollzug und der Zahl der 
		Häftlinge feststellen zu können. Je mehr ausgegeben wird, desto mehr 
		Häftlinge sollen auch inhaftiert werden. 
		Ich bin skeptisch. Die Haushaltsmittel, die für den Strafvollzug zur 
		Verfügung stehen, unterliegen politischen Entscheidungen, die auf 
		gesellschaftlichen Drücken reagieren. Auch die Strafjustiz in den USA 
		dürfte vom Grundsatz her unabhängig von politischen Entscheidungen sein. 
		Deshalb ist eher zu vermuten, dass die Schaffung weiterer Haftplätze auf 
		dem Druck der Öffentlichkeit reagiert, Fehlentwicklungen entgegen zu 
		steuern. 
		Im Übrigen gilt: Der Vollzug von Freiheitsstrafen (und noch viel mehr 
		die Vollstreckung von Todesstrafen) ist ein Ausdruck gesellschaftlicher 
		Spaltung und Hilflosigkeit. Er ist gelegentlich unvermeidbar, um Tätern 
		(Spezialprävention) und ihren Umfeldern (Generalprävention) die Grenzen 
		der Leidensbereitschaft ihrer Mitmenschen zu demonstrieren. Die Zahlen 
		aus den USA kennzeichnen wahrscheinlich eher eine von biologischen 
		Merkmalen geprägte Chancenungleichheit (2), die Zahlen aus Russland eine 
		Gesellschaft, die noch nicht ihr inneres, auch und vor Allem 
		ökonomisches Gleichgewicht gefunden hat, und 
		die aus Kuba, dass dämagogische Grundsätze Sitte und Moral nicht 
		ersetzen können. 
		
		  Ungewohnte 
		Worte vom Cyberfahnder? 
		  Man 
		muss dazu wissen, dass die Rechtssoziologie (wie ich sie gelernt habe) 
		einen Entwicklungsprozess von (privater) Moral über (gruppenbezogene) 
		Sitten zu (staatlichem) Recht kennt. Auf jeder Stufe nimmt der Schmerz 
		der Gegenwirkung zu (Sanktion). 
  
		 | 
        
		   Wenn 
		ich Menschen verletze, kann ich ihre Ablehnung dadurch ausgleichen, dass 
		ich sie meide und mich zu anderen wende. Verletzte ich Sitten, muss ich 
		mich auf eine breite Ablehnung gefasst machen. Mit ihr kann ich mich 
		entweder abfinden, mich einrichten oder schlicht abwandern. Vor 
		Strafvorschriften kann ich mich nicht entziehen. Sie haben eine 
		Allgemeingeltung, vor der ich fliehen oder die ich akzeptieren und 
		erleiden muss. 
		Das beschriebene Gedankenmodell hat auch überraschende Auswirkungen. 
		Der Attentäter stellt seine private Überzeugung über die Meinung seiner 
		Mitmenschen. Der Märtyrer hat hingegen die Unterstützung seines direkten 
		sozialen Umfelds. Wenn die "Sitten" dieses Umfeldes entgegen gesetzt dem 
		(allgemeinen) Recht sind, kommt es unweigerlich zum Konflikt. 
		Wenn schließlich Moral und Sitte dem Recht widersprechen, kommt es 
		zur Kraftprobe. Das Recht kann gewinnen, kann aber auch übel leerlaufen, 
		weil es den gesellschaftlichen Sitten unterliegt. Das ist immer dann der 
		Fall, wenn die Freiheits- und Entfaltungsrechte in einer Gesellschaft 
		ungleich sind (3) und das Recht bestimmte Gruppen bevorzugt. 
		Die Zahlen über die Häftlinge in Deutschland lassen im 
		internationalen Vergleich eine wohlige Hoffnung aufkommen. 
		   
		 
		(1) 
		 
		   Hermann
		Ploppa, Im Strudel der Gefängnisindustrie. Eine 
		aktuelle US-Studie stellt fest: Je mehr Geld in den Strafvollzug 
		gesteckt wird, um so mehr Strafgefangene werden frisch eingeliefert, 
		Telepolis 27.12.2007 
		(2) Wie umschreibt man einen latenten Rassismus? 
		(3) Wie umschreibt man eine Klassengesellschaft? 
   | 
    
    
      
         
		 
         
		  | 
      Vorratsdatenhaltung: Letzte Hürde überwunden | 
    
    
      | 
		  | 
      
		  
		  26.12.2007: Der Bundespräsident 
		hat das
		
		 
		  Gesetz 
		zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter 
		Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (Gesetzentwurf 
		vom 27.06.2007) unterzeichnet, so dass es mit Wirkung vom 01.01.2008 in 
		Kraft tritt (1). Die Vorratsdatenhaltung beginnt spätestens am 
		01.01.2009 (  
		Vorratsdatenhaltung ab 2009) und betrifft die Verkehrsdaten, die 
		künftig sechs Monate lang gespeichert werden müssen ( 
		 -Unfug). 
		
		In den Funkmedien werden die ersten Kritiker mit dem Vorwurf gemeldet, 
		dass damit das Abhören erleichtert werde. In Bezug auf die 
		Vorratsdatenhaltung geht es aber gerade nicht um das "gesprochene Wort", 
		sondern um die Verkehrsdaten, also die äußeren Umstände der 
		elektronischen Kommunikation und die Identifizierung von 
		Kommunikationspartnern. 
		
		Außerdem werde, so die Kritiker weiter, die private Verfolgung von 
		Urheberrechtsverstößen erleichtert. Das ist Unfug, weil sie keinen 
		eigenen Auskunftsanspruch haben (2). 
		
		  Dabei 
		könnte ein privater Auskunftsanspruch heilsame Wirkungen haben. Bislang 
		erstatten 
		die Rechteinhaber - teilweise massenhaft (  
		neue Muster-Widerrufsbelehrung, 
		  teure 
		Kritik) - Strafanzeigen und die Staatsanwaltschaften holen die 
		Provideranfragen auf Kosten der Allgemeinheit (z.B. für rund 37 € im 
		Einzelfall) ein, weil ein 
		Auskunftsanspruch nur gegenüber den Strafverfolgungsbehörden besteht. 
  
		 | 
        
		Wenn die Rechteinhaber einen eigenen Auskunftsanspruch hätten, dann könnte 
		die Staatsanwaltschaft in Bagatellfällen von der Strafverfolgung absehen. 
		Die Anzeigeerstatter müssten dann selber entscheiden, ob sie die Kosten 
		für ihre Rechtsverfolgung aufwenden wollen oder nicht. 
		Die wirklich brisanten Teile der Reform wurden offenbar noch gar 
		nicht bemerkt (  
		Onlinedurchsuchung light). Die Bestandsaufnahme des Cyberfahnders 
		wird alsbald fortgesetzt. 
		Reform der StPO 2007  
		
		  (1) 
		allgemeine Änderungen 
		
		  (2) 
		allgemeine Änderungen 
		
		   (3) Sichtung räumlich getrennter Speichermedien 
		 
		(1)
		 
		  Köhler 
		unterzeichnet Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, Heise online 
		26.12.2007 
		(2)
		
		 
		  
		Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für zivilrechtliche Zwecke, 
		Heise online 29.12.2007 
		  
		28.12.2007:
		
		 
		  Stefan
		Krempl, Datenschützer bedauern Köhlers Abnicken der 
		Vorratsdatenspeicherung, Heise online 27.12.2007 
		  
		28.12.2007: Dem 
		Irrtum darüber, dass
		  unsere 
		gesamte digitale Kommunikation überwacht werde solle, sitzt auch 
		Tim Pritlove vom   
		auf: 
		
		 
		  Stefan
		Krempl, 24C3: Hacker gegen 
		24-Stunden-Rundum-Überwachung, Heise online 27.12.2007 
 
  | 
    
    
      
         
		 
         
		  | 
      bürgerunfreundliche Politik | 
    
    
      | 
		  | 
      
		  
		  26.12.2007: 
		  fragt nach der 
		bürgerunfreundlichsten Entscheidung (1) der Politik im Jahr 2007 und stellt 
		zur Auswahl: 
		
			
				| 1. | 
			EU-"Reformvertrag" (2) 
				 | 
		 
		
			| 2. | 
				Gesetz zur 
				  Vorratsdatenspeicherung | 
			 
			
				| 3. | 
				EU-Richtlinie zur Durchsetzung von "Geistigen Eigentumsrechten" 
				- IPRED2 (3) | 
			 
			
				| 4. | 
				Rauchverbot in Gaststätten (  
				absolut unkorrekt) | 
			 
			
				| 5. | 
				Zweiter Korb der "Urheberrechtsreform" (  
				Der "2. Korb" tritt Anfang 2008 in Kraft) | 
			 
			
				| 6. | 
				Abschaffung des Widerspruchsverfahrens (4) | 
			 
			
				| 7. | 
				Verbot von "Hacker-Tools" (5) | 
			 
			
				| 8. | 
				Neudefinition von "offenen Standards" durch den Bundestag 
				(6) | 
			 
			
				| 9. | 
				Rom-I-Verordnung (erlaubt Law-Hopping bei Internetgeschäften) 
				(7) | 
			 
			 
		
		Peinliche Forderung: Geben Sie zu jedem Thema den streitigen Gegenstand in 
		einem Satz an!   
		 | 
        
		(1)	
		 
		  Umfrage, 
		Telepolis 26.12.2007 
		(2)
			 
			  
			Stefan Krempl, EU-Kommission will 
			Strafverfolgungsnetz im Kampf gegen Terror stärken, Heise online 
			23.10.2007 
		(3) 
		 
		  EU-Parlament 
		schränkt Strafrechtssanktionen zum Schutz geistigen Eigentums ein, 
		Heise online 25.04.2007 
		(4) 
		  
		Vorverfahren 
		(5) 
		  neues 
		Hackerstrafrecht 
		
		   IT-Strafrecht 
		
		   
		strafbare Vorbereitungshandlungen 
		(6)
		
		 
		  
		Bundestag verabschiedet Empfehlung für "offene Standards", Heise 
		online 06.07.2007 
		(7)
		
		 
		  Peter
		Mühlbauer, EU will Rechts-Hopping für Händler erlauben, 
		Telepolis 21.12.2007 
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      Herbert W. Franke bei Telepolis | 
    
    
      
		  | 
        
		  25.12.2007: 
		Mit der Bezeichnung "Science Fiktion-Autor" wird man Herbert W. Franke 
		(1) 
		nicht gerecht, der 
		  seit 2004 
		wieder Romane veröffentlicht und 2007 achtzig Jahre alt wurde (2). 
		Franke ist Wissenschaftler, Autor, Herausgeber und
		
		  
		Höhlenforscher und seine 
		  neuen 
		Romane haben an Spannung und seine Figuren an Tiefe gewonnen. 
		Immer wieder hat er sich mit Beiträgen und Kurzgeschichten in 
		Erinnerung gerufen (3), zuletzt mit der Kurzgeschichte
		
		 
		  
		Der Erlöser (4). Mit seinen Kurzgeschichten trat Franke 1960 das 
		erste Mal als Autor in Erscheinung: Auf nur 183 Seiten enthielt
		Der grüne Komet
		65 
		Kurzgeschichten, mit denen er manchmal nur einen Gedanken anriss und 
		dann zum nächsten wechselte. Das war ein geniales literarisches 
		Feuerwerk, das ich in dieser Form nie wieder erlebt habe. 
		 
		Altersweisheit? 
		27.07.2008: Mit einer neuen kleinen Geschichte schließt Franke an die 
		Tradition des Grünen Kometen an. Sie ist unspektakulär, ironisch und hat 
		ein witziges ende (5). 
		 
		29.12.2008: Eine weitere Kurzgeschichte von Herbert W. Franke ist jetzt 
		veröffentlicht worden (6). 
  
		 | 
        
		(1) 		
		
		  
		Herbert W. Franke 
		
		  Herbert 
		W. Franke, Home Page. Wissensbasierte Visionen 
		
		  Marshöhlen 
		
		  Herbert W. 
		Franke 
		(2)
		
		 
		  Nichts 
		ist, wie es scheint: Zum 80. Geburtstag von Herbert W. Franke, Heise 
		online 14.05.2007 
		(3)
		
		 
		  alle 
		Beiträge von Herbert W. Franke bei Telepolis (Suche) 
		
		(4) Kurzgeschichten: 
		
		 
		  
		Der Erlöser, Telepolis 24.12.2007 
		
		 
		  Aktion 
		Telesport, Telepolis 23.04.2006 
		
		 
		  Zoide 
		lügen nicht, Telepolis 07.08.2005 
		
		 
		  Das 
		Bewusstsein der Maschine, Telepolis 11.06.2005 
		
		 
		  Der 
		Kristallplanet, Telepolis 09.08.2000 
		
		 
		  Der 
		blaue Elefant, Telepolis 23.12.1997 
		
		  Der blaue Elefant 
		
		 
		  
		Datei/Neu, Telepolis 15.03.1996 
		
		(5)
		
		 
		  Die 
		Eierköpfmaschine, Telepolis 27.07.2008 
		
		(6)
		
		 
		  
		Architekt der Zerstörung, Telepolis 25.12.2008 
		
		  
		30.07.2009: 
		  
		Kurzgeschichten von Franke; 
		
		 
		  Herbert 
		W. Franke, Der Traum vom Meer, Telepolis 26.07.2009 
  
		 | 
    
    
      
         
		 
         
		  | 
      Dagobert McDuck wird 60 | 
    
    
      
		  
		  
		Ästhetik der antinazistischen Kriegspropaganda bei Walt Disney, 
		
		  Video 
		"The Spirit of '43", 1943, YouTube 
  | 
       
		  25.12.2007: 
		In dem Propagandafilm
		
		  "The Spirit of '43" 
		(1943, YouTube) hieß er noch Scrooge McDuck. Erst im Dezember 1947 wurde 
		er von dem legendären Figurenschöpfer bei
		
		  
		Disney,
		
		  Carl 
		Barks, in die Familie um Donald Duck eingeführt. Dagobert Duck hat 
		somit "Bühnenjubiläum". 
		Das wäre nicht der Erwähnung im Cyberfahnder wert, wenn
		  nicht auch auf den 
		kleinen Propagandafilm mit Dagoberts erstem Auftreten hingewiesen hätte. 
		Das Standbild links stammt aus dem letzten Teil des Films und ist ein 
		Beispiel für die hohe Kunstfertigkeit und Symbolik, mit der seinerzeit 
		die US-amerikanischen Trickfilme inszeniert und umgesetzt wurden. Das 
		ist schon genial. 
   | 
        
		
		 
		  Peter
		Mühlbauer, Dagobert Duck wird 60, Telepolis 
		24.12.2007 
		  | 
    
    
      
         
		 
         
		  | 
      Bundesabhörzentrale | 
    
    
      | 
		  | 
        
		  23.12.2007: 
		Nach dem Willen der Bundesregierung soll unter der Federführung des 
		Bundesverwaltungsamtes in Köln ein zentrales und gemeinsames Rechenzentrum für 
		die Überwachung der Telekommunikation entstehen, das gleichzeitig für 
		die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, die angeschlossenen 
		Landeskriminalämter und den Bundesverfassungsschutz arbeitet. Die 
		Einrichtung soll ausschließlich als IT-Dienstleister ausgerichtet werden 
		und dadurch Kosten einsparen. Durch informationstechnische Sicherungen 
		sollen die unterschiedlichen Dienste voneinander getrennt werden. 
		Kritiker befürchten, dass die Trennung der TKÜ-Daten und ihre 
		exklusive Zuordnung zu den beteiligten Diensten keinen Bestand haben 
		könnten. Vor Allem unter politischem Druck aus dem In- oder Ausland sei 
		eine Zusammenführung der Daten zu erwarten. 
		  
		07.02.2010: Die Pläne wurden jetzt aufgegeben. 
 
  | 
        
		  
		Über die Schwierigkeiten bei der Auswertung von TK-Überwachungen hat 
		sich zuletzt der Bundesanwalt 
		Griesbaum auf der 
		  
		Herbsttagung des BKA geäußert und beklagt, dass die Übersetzung der 
		fremdsprachlichen Aufzeichnungen erhebliche Probleme bereitet. Daran 
		wird sich auch durch die Schaffung der zentralen Einrichtung nichts 
		ändern, wenn die gegenwärtig praktizierte Arbeitsteilung beibehalten 
		wird. Danach wird auch heute schon der technische Vorgang 
		spezialisierten Einrichtungen - zum Beispiel den Landeskriminalämtern - 
		übertragen. Die Sprachdatenauswertung obliegt hingegen den 
		Sachermittlern und dazu gehört auch die Übersetzung in die deutsche 
		Sprache unter Zuhilfenahme von Dolmetschern. 
		
		
		 
		  Kommt 
		die Bundesabhörzentrale? Heise online 10.11.2007 
		
		 
		  
		Bundesregierung: Bundesabhörzentrale ist reine IT-Maßnahme, Heise 
		online 22.12.2007 
		
		
		  
		Schäuble plant Abhörzentrale, Focus 10.11.2007 
		
		
		  
		Abhörtechnik zentral verwaltet, TAZ 21.12.2007 
		
		 
		
		 
		  
		Innenminister de Maizière verhindert Abhörzentrale, Heise online 
		07.02.2010 
  
	 | 
    
    
      
       
		 
         
		
		  | 
      
		Onlinedurchsuchung light | 
    
    
      | 
		  | 
        
		  22.12.2007: 
		Im Vordergrund der öffentlichen Diskussion über die Reform der 
		Strafprozessordnung, die am 01.01.2008 in Kraft treten wird, steht die
		
		   
		Vorratsdatenhaltung. Für die Strafverfolgungspraxis ist 
		wahrscheinlich die 
		  
		Konzentration der ermittlungsrichterlichen Entscheidungen auf das 
		Gericht am Sitz der Staatsanwaltschaft viel einschneidender, weil es 
		einen 
		  
		Qualitätsgewinn in der Rechtsprechung und eine Vereinfachung 
		schleuniger Entscheidungen verspricht. 
		Der 
		  zweite Teil 
		der Berichterstattung ist von zurückhaltender Bedeutung. 
		
		  Der
		
		  dritte Teil 
		der Auseinandersetzung mit dem Gesetzeswerk birgt jedoch zündende 
		Erkenntnisse: 
		
		Die 
		Einführung des neuen 
		  § 
		110 StPO verschafft einen Durchbruch bei den von Zurückhaltung und 
		Ängstlichkeit geprägten Diskussionen wegen der Ermittlungen im Internet. 
		Sie führt die Onlinedurchsuchung light 
		ein, indem sie die Sichtung und Sicherung ausgelagerter Daten zulässt. 
		Damit führt sie gleichzeitig eine grundsätzliche gesetzgeberische 
		Entscheidung ein, die die Diskussion um die Sicherstellung von 
		ausgelagerten Daten (E-Mails, Webdienste) vorläufig beendet und die 
		herrschende Meinung zur Umkehr zwingt. 
   | 
        
				Das ist eine leise und gleichzeitig mutige Reform mit der richtigen 
		Zielrichtung. Die herrschene Meinung zum Internet-Ermittlungsrecht muss 
		sich ändern und neu orientieren. 
		Fazit: Gut so! 
		Zu den Beiträgen: Reform der StPO 2007  
		
		  (1) 
		allgemeine Änderungen 
		
		  (2) 
		allgemeine Änderungen 
		
		  (3) Sichtung räumlich getrennter Speichermedien 
		Inhalt von Teil (3): 
		
		  
		Zugriff auf externe Datenspeicher 
		
		  
		Erst sichten, dann sichern 
  
		  
		Versand von E-Mails 
    
		  
		strafprozessualer Zugriff 
    
		  
		Schutz der vollständigen Übertragung 
  
		  
		Durchsicht von Dateien 
		 
		
		  
		Sichtung von E-Mails 
		
		  
		Datendienste im Internet 
		
		  
		Webdienste im Ausland 
		
		  
		Fazit 
		
		  
		Anmerkungen 
		 
		 
 
  | 
    
    
      
       
		 
         
		
		  | 
      
		4 % Umsatz im Internet-Einzelhandel | 
    
    
      | 
		  | 
      
		  
		  20.12.2007: 
		Vier Prozent des Einzelhandels wird jetzt im Internet umgesetzt, 
		vermeldet  . 
		
		Wenn man 
		bedenkt, dass die Kundengewohnheiten vollständig umgekrempelt werden 
		mussten, um das Internet als geschäftliches Medium zu akzeptieren, ist 
		das ein beachtlicher Anteil. 
		
		 
  
		 | 
        
		Die neuen Kaufgewohnheiten verändern auch die Marktchancen für 
		Dienstleistungen. Schaltergeschäfte bei den Banken gehen zurück 
		zugunsten von Online-Bezahldiensten, Paketdienste gewinnen ganz neue 
		Umsatzdimensionen (und bleiben wie PIN auf der Strecke) und die 
		Kundenbindung (Beratung, einfache Zugänglichkeit, faire 
		Zahlungsabwicklung) der Unternehmen müssen sich neu ausrichten. 
		
		 
		  18 
		Prozent der Einzelhändler vertreiben Waren online, Heise online 
		20.12.2007 
   | 
    
    
      
       
		 
         
		
		  | 
      
		dreiste Abzocke | 
    
    
      | 
		  | 
        
		  20.12.2007: 
		Wenn das stimmt, was
		  meldet, dann 
		zockt der Zugangsprovider Comundo mit seiner neu erworbenen Sparte
		666net dreist und 
		unverschämt ab. Es handelt sich um einen Internet-by-Call-Dienst, bei 
		dem mit jeder Einwahl der Kunden ein eigenständiger Vertrag geschlossen 
		wird. Die Preisgestaltung soll deshalb nicht der Regulierungsbefugnis 
		der Bundesnetzagentur unterliegen. 
		Das erinnert an alte Zeiten mit den Abzocken per Mehrwertdiensten und 
		Dialern, bevor der Gesetzgeber einen richtigen Schlussstrich zog (  
		mehr Preisangaben bei TK-Diensten). 
  
		 | 
        
		  Am 17. 
		November waren 24,99 Cent pro Minute fällig, am 6. Dezember erhöhte 
		Comundo den Minutenpreis auf 49,99 Cent und hat ihn am gestrigen 
		Mittwoch noch einmal rund verdoppelt. Zusätzlich werden 1,99 Euro pro 
		Einwahl fällig. Genau 61,98 Euro kostet also eine einstündige 
		Surfsitzung per ISDN oder Modem. 
		
		
		 
		  Surfen 
		für 61,98 Euro pro Stunde, Heise online 20.12.2007 
   | 
    
    
      
       
		 
         
		
		  | 
      
		Domainhandel. Toppreise | 
    
    
      | 
		  | 
        
		  20.12.2007: Im 
		November meldete der Domain-Newsletter den Verkauf der Domain
		vista.com für 
		1,25 Mio. $ (  
		teurer Name). Die 
		teuersten Domain-Käufe im Jahr 2007 werden im Domain-Newsletter vom 
		20.12.2007 (  
		domain-recht.de , siehe rechts) veröffentlicht, wobei es sich 
		teilweise um Pakete handelt, die ein ganzes Geschäftsfeld umfassen. Sie 
		bestätigen, dass ohne einem zugkräftigen Domainnamen kein lukratives 
		Geschäft mehr zu eröffnen ist. Ob diese Preise jedoch noch 
		wirtschaftlich vertretbar sind, mag zu bezweifeln sein. 
   | 
        
		 
			
				
				
					
						| porn.com | 
					9.500.000 | 
					$ | 
				 
				
					| creditcheck.com, freecreditcheck.com | 
					3.000.000 | 
					$ | 
				 
				
					| computer.com  | 
					2.100.000 | 
					$ | 
				 
				
					| seniors.com | 
					1.800.000 | 
					$ | 
				 
				
					| tandberg.com  | 
					1.500.000 | 
					$ | 
				 
				
					| vista.com  | 
					1.250.500 | 
					$ | 
				 
				
					| scores.com | 
					1.180.000 | 
					$ | 
				 
				
					| chinese.com  | 
					1.100.000 | 
					$ | 
				 
				
					| topix.com | 
					1.000.000 | 
					$ | 
				 
				
					| guy.com | 
					1.000.000 | 
					$ | 
				 
			 
			 | 
		 
		 
		 
		 | 
    
    
      
       
		 
         
		
		  | 
      
		 -Unfug | 
    
    
      | 
		  | 
      
		  
		  19.12.2007: 
		Niemand ist frei von Fehlern. Wenn sie gemacht werden, darf man sie aber 
		auch hämisch kommentieren. 
		
		Im Zusammenhang mit einem amtsgerichtlichen Urteil, das sich gegen die 
		anwaltlichen Gebührenforderungen wegen einer Serienabmahnung wendet, 
		schreibt Stefan Krempl bei
		 : 
		  Von 
		Rechtsexperten wird seit längerem beklagt, dass die Abmahnmaschinerie 
		der Musikindustrie zu weit geht. So würden Strafverfolger bei der 
		Abfrage von Nutzerdaten verstärkt Gerichte umgehen und sich direkt an 
		Internetprovider wenden. Die Labels und ihre Fahnder hätten es geschafft, 
		die Staatsanwaltschaften perfekt zu instrumentalisieren, lautet der 
		Vorwurf (1). 
		
		Den "Rechtsexperten" möchte ich über das hinaus, was bereits gesagt ist (  
		Instrumentalisierung der StA), nicht zu nahe treten. Der zweite Satz 
		hingegen ist Unfug: Wegen der Bestandsdaten von Internetnutzern können 
		die Gerichte nicht umgangen werden, weil sie zu einer Entscheidung nicht 
		berufen sind. Den Auskunftsanspruch für die Strafverfolgungsbehörden 
		gewährt
		
		  § 113 
		Abs. 1 TKG. Die Bestandsdaten werden von
		
		  § 3 Nr. 
		3 TKG definiert.
		Entgegen der herrschenden Meinung in der 
		Vergangenheit, dass dynamische IP-Adressen Verkehrsdaten seien, die nur 
		nach den
		
		  §§ 100g,
		
		  100h 
		StPO aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses erhoben werden dürften, 
		geht die Mehrheit der Rechtsprechung inzwischen davon aus, dass es sich 
		bei bereits bekannten dynamischen IP-Adressen um Bestandsdaten handelt, 
		die ohne gerichtlichen Beschluss offenbart werden müssen (2). 
  
		 | 
        
		(1) 
																														  
		  Stefan 
		Krempl,  Neue Schlappe für Abmahnanwalt der 
		Musikindustrie, Heise online 19.12.2007 
		(2) 
		  
		 
		  LG 
		Köln,
		Urteil vom 12.09.2007 -
		28 O 339/07, JurPC 
		  Bei den 
		vom Access-Provider gespeicherten Daten handelt es sich um Bestandsdaten, 
		die nicht den §§ 96 Abs. 2 und 100 Abs. 3 TKG unterfallen. Das 
		nachgelagerte Auskunftsersuchen der Ermittlungsbehörde, das die 
		dynamische IP-Adresse und den konkreten Zeitpunkt vorgibt und lediglich 
		die Namhaftmachung des bereits ausreichend individualisierten 
		Endgerätenutzers begehrt, zielt somit auf die Erhebung von Bestandsdaten 
		i.S.v. § 3 Nr. 3 TKG und berührt das Fernmeldegeheimnis damit nicht (mehr). 
		(Leitsatz) 
		Siehe auch 
		  unzulässige 
		IP-Anfrage bei Bagatelldelikten.  | 
    
    
      
       
		 
         
		
		  | 
      
		neue Wörter | 
      Sprachdienste | 
    
    
      | 
		  | 
        
		  18.12.2007: 
		Täglich wird ein Wort in den deutschen Sprachschatz übernommen. Das ist 
		das Ergebnis einer Untersuchung von Internet-Seiten, die Professor 
		Quasthoff von  der Uni Leipzig durchgeführt hat und deren 
		Ergebnisse in seinem Deutschen 
		Neologismenwörterbuch erscheinen. Das sind 2.220 neue Wörter aus den 
		Jahren 1995 bis 2006. 
		
		
		 
		  
		Informatiker legt Neologismen-Wörterbuch vor, 18.12.2007 
   | 
        
		  
		 | 
    
    
      
       
		 
         
		
		  | 
      
		60 Jahre Transistoren | 
    
    
      | 
		  | 
       
		  16.12.2007: Der Transistor 
		war der erste mikroelektronische Schalter und Verstärker, der die Röhre ablöste und damit die Miniaturisierung 
		der Elektronik einleitete. Die nächste Stufe der Zusammenfassung und 
		Verkleinerung elektronischer Bauteile bildeten die integrierten 
		Schaltkreise. Den höchsten Grad der Miniaturisierung dürften die 
		modernen Prozessoren erreicht haben, deren jüngste Generation (ab 2008) 
		bis zu 820 Millionen Transistoren in einem Bauteil zusammen fassen (  
		Prozessor-Kern). 
		Den sechzigsten Geburtstag des Transistor würdigt Detlef Borchers bei
		 . 
   | 
        
		
		 
		  Detlef
		Borchers, Vor 60 Jahren: Der erste Transistor 
		funktioniert, Heise online 16.12.2007 
		
		
		  
		Röhrenmuseum 
		
		
		  
		Elektronenröhre 
		
		  
		Integrierter Schaltkreis 
		
		  
		Prozessor 
   | 
    
    
      
		 
		
       
       
		
		  | 
      Onlinedurchsuchung wird verschoben. Ein Rückblick | 
    
    
      | 
		  | 
        
		  16.12.2007: 
		Das Bundesinnenministerium - BMI -
		  will einen 
		neuen Entwurf für heimliche Online-Durchsuchungen erst nach dem Urteil 
		des Bundesverfassungsgerichts über das nordrhein-westfälische 
		Verfassungsschutzgesetz vorlegen. (1) 
		Gemeint ist die Neufassung des BKA-Gesetzes durch das Gesetz zur 
		Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus (2), dessen Entwurf 
		vom 11.07.2007 der Chaos Computer Club ( ) im August 2007 veröffentlicht 
		hat (3).  | 
        
		(1) 
		  
		  
		Schäuble schaltet bei Online-Razzien einen Gang zurück, Heise online 
		14.12.2007 
		
		 
		  
		SPD-Innenpolitiker kündigt Zustimmung zu Online-Durchsuchungen an, 
		Heise online 16.12.2007 
		(2) 
		  
		 
		  Entwurf 
		eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus 
		durch das Bundeskriminalamt, Stand: 11.07.2007 (3) 		
		 
		  CCC 
		veröffentlicht umkämpften Gesetz-Entwurf zu Online-Durchsuchungen, 
		Heise online 31.08.2007  | 
    
    
      
       
		
       
       
		
		  | 
      
  | 
    
    
      | 
		  | 
  
      
		  Das Thema
		Onlinedurchsuchung 
		hat neben der 
		  
		Vorratsdatenhaltung die öffentliche Diskussion im Jahr 2007 
		beherrscht. Der Cyberfahnder widmete ihm einen größeren Beitrag ( 
		Onlinedurchsuchung) sowie mehrere Kommentare und Meldungen. 
		
		Die teilweise hektische Diskussion in den letzten Monaten hat 
		gelegentlich aus dem Blick verloren, um was es geht. Der Cyberfahnder 
		hat deshalb unterschieden zwischen der "echten" Onlinedurchsuchung als
		
		  heimliche, 
		also verdeckte Maßnahme, und der offenen, also
		
		  "unheimlichen" 
		Durchsuchung 
		  (1), 
		und darauf verwiesen, dass die heimliche Maßnahme nur als 
		Wohnraumüberwachung angesehen werden kann. Wegen des personellen 
		Einsatzes ist weiterhin zwischen einer automatischen Suche und einer 
		intellektuellen zu unterscheiden (  
		Selektion von Dateien). Aus den Bekanntmachungen des BMI und des BKA 
		war zu entnehmen, dass die dazu geplante und entwickelte Software beide 
		Suchmethoden miteinander verbinden soll (  
		Updates).  
		 | 
      Im Ergebnis meint der Cyberfahnder, 
		dass die aktive Suche im Zusammenhang mit der Onlinedurchsuchung unter 
		den strengen Voraussetzungen der Wohnraumüberwachung
		
		  zulässig 
		ist (  
		§ 100c StPO). Wegen der 
		  Mitschnitte, 
		also der Überwachung des "fließenden" Datenverkehrs (Onlinekommunikation, 
		Voice over IP) dürfte bereits die "normale" Überwachung der 
		Telekommunikation gemäß
		
		  § 100a 
		StPO einschlägig sein. 
		Siehe auch: 
		 
		Onlinedurchsuchung 
		 
		
		  
		Bürgeranwalt rettet Tagebücher 
		 
		Onlinedurchsuchung 
		
		  Kommentar: 
		Onlinedurchsuchung 
		
		  BMI stellt 
		Bundestrojaner vor 
		
		  juristische 
		Diskussion zur Onlinedurchsuchung 
		 | 
    
    
      
       
      
       
       
		
		  | 
      
  | 
    
    
      | 
		  | 
      
		  Mit seinem
		
							 
							  
							Beschluss vom 31.01.2007 - StB 18/06 - hat der 
		Bundesgerichtshof die fehlende Ermächtigungsgrundlage für die 
		Onlinedurchsuchung gerügt. Darüber hinaus ist beim 
		Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die sich 
		gegen die Änderungen im Gesetz über den Verfassungsschutz in 
		Nordrhein-Westfalen richtet 
		  (2). 
		
		Sicherlich ist es ratsam, die Entscheidung des BVerfG abzuwarten und 
		keine weiteren Gesetze in die Welt zu setzen, deren 
		verfassungsrechtliche Grundlage zweifelhaft ist.	Dennoch bleibt die Frage, warum der Bundesgesetzgeber gerade das BKA-Gesetz 
		für die Einführung der Onlinedurchsuchung ausgewählt hat. Im Kern 
		handelt es sich dabei um Polizeirecht, also um das Recht der 
		Gefahrenabwehr. Selbst wenn die Maßnahme danach zulässig wäre, gebe es 
		erhebliche Zweifel, ob deren Ergebnisse auch im Strafverfahren verwertet 
		werden dürften, wenn dort eine entsprechende Eingriffsbefugnis fehlt.  | 
      Grundsätzlich gilt, dass die 
		Erkenntnisse aus polizeirechtlichen Maßnahmen dann im Strafverfahren 
		verwertet werden dürfen, wenn sie nach Maßgabe des betreffenden 
		Polizeigesetzes zulässig erlangt wurden. Ob das BVerfG diesen Grundsatz 
		auch für die Onlinedurchsuchung zulassen wird, ist angesichts der 
		Eingriffstiefe und Besonderheit dieser Maßnahme fraglich. Die 
		Rechtsprechung und der Gesetzgeber gehen in jüngster Zeit vermehrt dazu 
		über, dass die Erkenntnisse, die nur unter besonderen 
		Zulässigkeitsvoraussetzungen erlangt wurden, in anderen Zusammenhängen 
		nur verwertet werden dürfen, wenn die Eingriffsmaßnahme auch dort 
		zulässig ist. Das verhindert zum Beispiel, dass Inhalte und Geodaten, 
		die im Zusammenhang mit einer Straftat aus der besonders schweren 
		Kriminalität erhoben wurden, auch zur Verfolgung der Kleinkriminalität 
		verwendet werden 
		  (3). 
		Noch fragwürdiger ist die Verwertung von Erkenntnissen im 
		Strafverfahren, die nur aufgrund einer besonderen Eingriffsbefugnis für 
		den Verfassungsschutz erlangt wurden. Insoweit ist zu befürchten, dass 
		die ausstehende Entscheidung des BVerfG keine abschließende Klärung 
		bringen wird.  | 
    
    
      
       
      
       
       
		
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		Fazit: Ob die 
		Onlinedurchsuchung wirklich hilfreich ist, wird sich erst in der Praxis 
		zeigen. Ich bleibe zunächst bei dem, was ich schon an
		
		  anderer 
		Stelle ausgeführt habe: 
		  Die aktive Onlinedurchsuchung mit dem Ziel, gespeicherte Dokumente 
		online zu kopieren, ist ein Anwendungsfall des "großen Lauschangriffs" 
		gemäß 
		
		
		  § 
		100c StPO. Sie ist der Bekämpfung der  
		
		
		  besonders schweren 
		Kriminalität vorbehalten und hat auch hier einen Ausnahmecharakter. Sie 
		ist die 
		
		
		 
		ultima ratio, die letzte verbleibende Möglichkeit. 
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		  Die Diskussion 
		um die Onlinedurchsuchung hat jedenfalls gezeigt, wie plakativ und 
		bisweilen kopflos öffentliche Debatten geführt werden. Als wenig hilfreich hat 
		sich dabei gezeigt, dass das BMI und das BKA immer wieder neue 
		Überlegungen, Varianten und Einzelheiten in die Diskussion einführten, 
		ohne klar zu sagen, was sie anstreben. Zuletzt hat sich der Bundesanwalt 
		Griesbaum auf der 
		  
		Herbsttagung des BKA geäußert und die auch hier vertretene Meinung 
		verbreitet, dass die Überwachung der fließenden Kommunikation keine 
		Onlinedurchsuchung, sondern eine TKÜ-Maßnahme ist. Solche klaren Worte 
		habe ich lange vermisst. 
		Spätestens im Zusammenhang mit der ausstehenden Entscheidung des 
		BVerfG wird die Diskussion wieder aufblühen. Ich habe wenig Hoffnung 
		darauf, dass sie dann zielführender und sachlicher sein wird als im 
		ausgehenden Jahr 2007.  | 
    
    
      
       
      
       
       
		
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		  (1) 
		Das Wortspiel "unheimlich" erfreut mich noch immer. 
		Zur rechtlichen Einschätzung des Cyberfahnders: 
		
		  
		Strafprozessuale Maßnahmen. Großer Lauschangriff 
  
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		  (2)
		
		 
		  
		Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchungen, Telepolis 
		26.02.2007 
		
		 
		  
		Verfassungsbeschwerde gegen NRW-Verfassungsschutzgesetz angekündigt, 
		Heise online 20.12.2006 
		
		 
		  
		Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchungen in NRW eingelegt, 
		Heise online 09.02.2007 
		
		  (3) 
		Siehe zum Beispiel
		
		  § 100b 
		Abs. 5 StPO. 
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      Steigerung des Downloads auch im Dezember zu erwarten | 
    
    
      
		  
		Download-Prognose für Dezember 2007 
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		  16.12.2007: In 
		der ersten Hälfte des Dezembers 2007 wurden bereits 7.099-mal die Seiten 
		des Cyberfahnders aufgerufen (November: 11.319 Seitenaufrufe) und ein 
		Downloadvolumen von 658.937 Kilobyte erreicht (= 0,63 Gigabyte; 
		November: 1,05 Gigabyte). Dabei wurden knapp 3.000 Sessions registriert, 
		bei denen sich die Besucher mit Hilfe der Navigation des Cyberfahnders 
		fort bewegt haben (November: 4.709). Dazu passen auch die 637 Aufrufe 
		der Seiten für die Hauptthemen (November: 890), die zu den Inhalten im 
		Einzelnen führen. 
		Im Verhältnis zueinander hat das Interesse an den thematischen Beiträgen 
		zugenommen (1.184 Seitenaufrufe wegen der zehn am häufigsten besuchten 
		Seiten; November: 1.051) und an den Meldungen nachgelassen (479 
		Seitenaufrufe; November: 950). Aber selbst diese Zahl zeigt prognostisch 
		eine leichte Steigerung. 
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		Im Verhältnis zueinander hat das Interesse an den thematischen Beiträgen 
		zugenommen (1.184 Seitenaufrufe wegen der zehn am häufigsten besuchten 
		Seiten; November: 1.051) und an den Meldungen nachgelassen (479 
		Seitenaufrufe; November: 950). Aber selbst diese Zahl zeigt prognostisch 
		eine leichte Steigerung. 
		Rund 1.500 Seitenaufrufe wurden von Google vermittelt (November: 
		1.980). Die interne Referenz stieg jedoch von 95 auf 96 Prozent (Aufruf 
		von Dateien beim Seitenaufbau einschließlich aller grafischen Elemente). 
		  
		Überraschend stiegen die Abrufe des Beitrages über das
		
		  Skimming 
		seit dem 14.12.2007 (59) nochmals stark an (  
		Tabelle). Dieser Trend hielt selbst über das Wochenende an (75, 69) 
		und erreichte seinen Höhepunkt am 17.12.2007 (315). Bei Google ist der 
		Cyberfahnder jetzt auf Platz 4 mit dem 
		  Suchwort 
		"Skimming". 
 
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      Cyberfahnder | 
    
    
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        © Dieter Kochheim, 
		11.03.2018 |