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  Mai 2009
26.05.2009 Cyberfahnder intern
26.05.2009 Websperren
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Die Seite Auflösung von DNS-Adressen beschäftigt sich mit der Frage, wie ich zu einer im Browser eingegebenen Adresse gelange und woher die Informationen über den Speicherort der Zielseite stammen. Sie wurde jetzt bei Mister Wong gelistet. Schön und gut, aber erfolglos. Die Seite wurde nur am 06.05.2009 und das auch nur zweimal aufgerufen.

Am 03.05.2009 wurde plötzlich die Seite Erklärungen zu DNSstuff.com 817 Mal aufgerufen. Diese Seite gehört zu denen, die dauerhaft auf Interesse stoßen. Bei Google befindet sie sich auf Rang 5 bei dem Suchwort "dnsstuff".

Der plötzliche Anstieg, der zu insgesamt 1.321 Aufrufen führte. bleibt unerklärlich. Fast alle Besucher wurden von Google vermittelt (1.174) und irgendeine Werbung für diese Seite ist nicht zu finden.

Das am 16.05.2009 eingestellte Positionspapier strafbare Vorbereitung und Versuch beim Skimming wurde bislang 76 Mal aufgerufen. Im deutschsprachigen Google befindet es sich auf Rang 4 der Suchwortkombination "skimming pdf".

Weniger Resonanz findet das am 17.05.2009 eingestellte Positionspapier über die Verwertung verdeckt erlangter Beweise. Es wurde 29 Mal aufgerufen, was nicht verwundert, weil es ein fachliches Spezialthema behandelt, das nicht jeden interessiert.
 

 
Die kontroverse Diskussion um Websperren gegen kinderpornographische Internetangebote (1) weitet sich im Hinblick auf Zensurvorwürfe aus. hat den Jugendschutzfilter JusProg untersucht und dabei herausgefunden, dass er vor Allem auch kritische politische Angebote sperrt, neben zwei Webseiten politischer Parteien auch die von Telepolis (2).

Genügend Fachverstand wird man dem Anbieter der Software zum Schutz des Nachwuchses vor jugendgefährdenden Angeboten nicht abstreiten können: Hinter JusProg stehen zwei der größten deutschen Internet-Erotikanbieter. Vorstandsvorsitzender des Vereins ist Mirko Drenger, seines Zeichens Geschäftsführer der Fundorado GmbH, einer Tochtergesellschaft der freenet AG und der ORION Versand GmbH & Co. KG.

Die Beispiele bei belegen die Gradwanderung zwischen gutem Willen und inakzeptabler Zensur, die der Verantwortliche für Sperrlisten unternimmt. Eine freie Gesellschaft benötigt freie Informationen, die auch solche Meinungen und Vorstellungen umfassen, die nicht jedermann teilt. Aber die Möglichkeit muss bestehen, sie wahrnehmen und sich mit ihnen auseinandersetzen zu können.

Sonst war es das mit der Freiheit.
 

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(1) siehe Sperrung von Webseiten, Sperrung per Gesetz, das infektiöse Böse, keine Einsicht in Websperren-Vertrag

(2) Jens Berger, Jugendschutz und politische Zensur, Telepolis 26.05.2009
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018